Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Einzel- und Doppelgrab
Einzelreihengrab
In diesem Grab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Lage des Grabes ist vorgegeben, der Ort auf dem Friedhof kann von den Angehörigen nicht gewählt werden. Sie erwerben die Nutzung für dieses Grab für 25 Jahre, wobei die Ruhefrist auch 25 Jahre beträgt. Die Nutzungsdauer ist nicht verlängerbar.
In einem Einzelreihengrab ist die Beisetzung einer Urne innerhalb der ersten 10 Jahre möglich.
Einzelwahlgrab
In diesem Grab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Sie erwerben die Nutzung für dieses Grab für 30 Jahre, wobei die Ruhefrist auch 25 Jahre beträgt. Hierbei können sich die Angehörigen ein Grab aussuchen. Die Nutzungsdauer ist verlängerbar.
Die Beisetzung von Urnen ist, unter bestimmten Voraussetzungen, möglich.
Tief – oder Doppelwahlgrab
In diesem Grab können zwei Verstorbene beigesetzt werden. Das Grab kann von den Angehörigen ausgewählt werden und man erwirbt die Nutzung des Grabes für eine Dauer von 30 Jahren. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Auch hier ist die Nutzungsdauer verlängerbar und die Beisetzung von Urnen ist, unter bestimmten Voraussetzungen, möglich.